Dr. med. dent.: Erst kassieren, dann bohren
Der Zahnarzt Thomas Götsch ist massiv verschuldet. Das hat auch negative Folgen für seine Patienten.
Inhalt
K-Tipp 09/2008
05.05.2008
Ernst Meierhofer
Wenn Betreibungsämter einen Registerauszug von Thomas Götsch erstellen, braucht es dafür mehrere Seiten. Solche Auszüge aus dem Betreibungsregister erstellt jeweils das Amt am Wohnort des Schuldners.
Weil Zahnarzt Thomas Götsch schon an mehreren Orten wohnte, liegen auch diverse Auszüge vor. Eine Auswahl:
- Im Dezember 2005 listete das Betreibungsamt Müllheim TG 128 Betreibungen für total 2,78 Millionen Franken auf und 187 Verl...
Wenn Betreibungsämter einen Registerauszug von Thomas Götsch erstellen, braucht es dafür mehrere Seiten. Solche Auszüge aus dem Betreibungsregister erstellt jeweils das Amt am Wohnort des Schuldners.
Weil Zahnarzt Thomas Götsch schon an mehreren Orten wohnte, liegen auch diverse Auszüge vor. Eine Auswahl:
- Im Dezember 2005 listete das Betreibungsamt Müllheim TG 128 Betreibungen für total 2,78 Millionen Franken auf und 187 Verlustscheine über 1,8 Millionen Franken.
- Bis Dezember 2007 waren gemäss Betreibungsamt Schaffhausen weitere Zahlungsbefehle über total 225 000 Franken dazugekommen.
Der Blick in die Auszüge zeigt: Götsch schuldet unter anderem Steuern, Pensionskassenbeiträge, AHV-Beiträge, Krankenkassenprämien und Handwerkerhonorare. Auch ehemalige Angestellte sind erwähnt, denen Götsch noch Geld schuldet. Und Vermieter, denen er die Miete nicht überwies. Schon zweimal musste er polizeilich aus einer Mietwohnung ausgewiesen werden.
Weiter tauchen die Namen etlicher Patientinnen und Patienten auf, weil sie Götsch betreiben mussten. Das zeigt: Die massive Überschuldung des Arztes mit Praxis an der Oberfeldstrasse 158 in Winterthur hat auch Folgen für die Kundschaft.
Zahnarzt Götsch ist «seit Jahren auffällig»
Mehrere seiner unzufriedenen Patienten wandten sich an den Zürcher Kantonszahnarzt Werner Fischer. In einem Antwortbrief an einen dieser Patienten schrieb Fischer im Dezember 2005: «Es erstaunt mich nicht, dass Sie Probleme mit der Praxis von Dr. Götsch haben.» Götsch sei «seit Jahren auffällig, weil versprochene Nachbesserungen, Garantiearbeiten und Honorarrückzahlungen nur sehr schleppend oder mittels Verlustschein abgewickelt werden». Interventionen und Appelle des Kantonszahnarztes seien «normalerweise ohne Antwort» geblieben.
Der K-Tipp hat mit Ex-Patienten und ehemaligen Dentalassistentinnen von Götsch gesprochen. Sie machen deutlich, was Patienten befürchten müssen, wenn sie zu einem Zahnarzt gehen, dessen finanzielle Situation desolat ist:
- Götsch verlangt oft hohe Vorauszahlungen (siehe unten). Ehemalige Assistentinnen berichten, sie hätten jeweils am Vortag der Behandlung Patienten anrufen und auffordern müssen, gleich 4000 oder 5000 Franken in bar mitzubringen.
- In einem konkreten Fall, der dem K-Tipp vorliegt, machte Götsch an einem 12. Februar einen Kostenvoranschlag über 13492 Franken. Schon am 23. des gleichen Monats hat die Patientin 5000 Franken angezahlt.
- Etliche ehemalige Patienten fordern von Götsch Geld zurück, weil sie mit seiner Arbeit nicht zufrieden waren und diese von einem anderen Zahnarzt flicken lassen mussten.
«Dem sollte man den Laden schliessen»
- Weil Götsch auch seine Materiallieferanten nur schleppend oder gar nicht zahlt, passiert es immer wieder, dass Patienten zwar in die Praxis kommen, der Arzt aber die eigentliche Behandlung nicht fortsetzen kann.
- Auch die Arbeiten der zahntechnischen Labors wie zum Beispiel Brücken bezahlt Götsch oft nicht; diese Labors liefern dann auch nicht. Es ist deshalb schon vorgekommen, dass Patientinnen und Patienten selber beim Zahntechniker vorsprechen und ihn bezahlen mussten, um so seine Arbeit zu erhalten.
- Weil Götsch auch persönliche Probleme hat, kann er oft nicht arbeiten. Patienten berichten von ständigen Terminverschiebungen und kurzfristigen Absagen. Auch für seine Assistentinnen war er oft unauffindbar. Eine ehemalige Patientin spricht von einer «absoluten Unzuverlässigkeit»: Er habe mehr als die Hälfte der abgemachten Behandlungstermine platzen lassen, weil er nicht anwesend war.
Die Schlussfolgerung einer frustrierten Patientin: «Dem sollte man den Laden schliessen.» Doch das dürfte schwierig werden. Der Zürcher Kantonszahnarzt Werner Fischer schrieb einem Patienten, die Gesundheitsbehörden könnten nur einschreiten, wenn «Patienten an Leib und Leben massiv geschädigt worden sind». Thomas Götsch hat zu den Vorwürfen nicht Stellung genommen.
Machen Sie keine hohen Anzahlungen
Das sind die wichtigsten Tipps für den Umgang mit Zahnärzten.
- Verlangen Sie vor grösseren Behandlungen einen schriftlichen, detaillierten Kostenvoranschlag. Mit diesem Kostenvoranschlag in der Hand können Sie bei einem anderen Zahnarzt eine zweite Meinung einholen.
- Versuchen Sie, Infos zur Person zu erhalten, falls Sie einen neuen Zahnarzt aufsuchen. Vielleicht haben Sie Bekannte oder Arbeitskollegen, die bei ihm in Behandlung sind.
- Verdächtig sind Zahnärzte, die hohe Vorauszahlungen verlangen. Sie stecken oft in finanziellen Schwierigkeiten. Der Zürcher Kantonszahnarzt Werner Fischer schätzt, dass es allein im Kanton Zürich 10 bis 20 Praxen gibt, die hohe Akontozahlungen verlangen, weil es ihnen finanziell schlecht geht.
Vorausbezahltes Geld ist meist verloren, wenn der Patient unzufrieden ist und die Behandlung frühzeitig abbricht. Solche Zahnärzte zahlen auch keinen Schadenersatz oder Folgekosten nach Fehlbehandlungen.
- Mit einem Kostenvoranschlag können Sie am Wohnort des Zahnarztes einen Auszug aus seinem Betreibungsregister verlangen (für 17 Franken).
- Bei besonders teuren Behandlungen – ab rund 10000 Franken – bestehen viele Zahnärzte auf einer Vorauszahlung, wenn sie den Patienten nicht kennen. Mehr als ein Drittel sollte diese aber nicht betragen, sagt Kantonszahnarzt Fischer. Patientenschützerin Margrit Kessler von SPO Patientenschutz ist der Meinung, Vorauszahlungen seien im Prinzip gar nicht gerechtfertigt.
- Seien Sie skeptisch bei ausländischen Zahnärzten, die nur für ein paar Monate in der Schweiz in einer Gruppenpraxis tätig sind. Die Zeitschrift Gesundheitstipp schrieb, Patienten würden nach Fehlbehandlungen keinen Schadenersatz erhalten, weil diese Zahnärzte schnell wieder im Ausland verschwinden.
- Viele Zahnärzte sind Mitglied bei der Zahnärztegesellschaft SSO. Vorteil: Ein solcher Arzt muss sich einer Begutachtung durch andere Zahnärzte stellen, falls ein Patient eine Fehlbehandlung geltend macht. Der im Artikel erwähnte Zahnarzt Thomas Götsch ist nicht Mitglied der SSO. Die Liste der SSO-Zahnärzte finden Sie unter www.sso.ch.